Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – gültig ab 06.08.2022

§ 1 Geltungsbereich 
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen proMEDITA e.V. (im Folgenden kurz proMEDITA genannt) und dem Seminarteilnehmer bzw. dem Vertragspartner. 

§ 2 Anmeldung  
Mit der Anmeldung erkennt der Vertragspartner die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, sie werden Bestandteil des Vertrages. Die Anmeldung stellt ein rechtsverbindliches Angebot dar. proMEDITA behält sich vor, das Angebot – ohne Angabe von Gründen – abzulehnen. Im Falle der Annahme, erhält der Vertragspartner von proMEDITA eine schriftliche Bestätigung 

§ 3 Zahlungsbedingungen  
Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist mit dem Zugang der Rechnung sofort fällig, falls keine andere Fälligkeit vereinbart wurde. Bei nicht erbrachter Zahlung behält sich proMEDITA vor, nach erfolgter Mahnung, vom Vertrag zurückzutreten. 

§ 4 Widerrufsbelehrung für Verbraucher 
Sofern der Vertragspartner Anspruch auf ein gesetzliches Widerrufsrecht hat, kann dieser, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Abschluss dieses Vertrages, frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: proMEDITA e.V., Weidkamp 180, 45356 Essen. 

§ 5 Folgen des Widerrufs 
Im Falle eines Widerrufs zahlt proMEDITA alle erhaltenen Zahlungen des Vertragspartners unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs des Widerrufs zurück.  

§ 6 Kündigung durch den Teilnehmer 
Der Vertragspartner kann bis zum Beginn des Seminars jederzeit ordentlich kündigen. Die ordentliche Kündigung muss schriftlich gegenüber proMEDITA erklärt werden. Für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der ordentlichen Kündigung ist deren Zugang maßgeblich. Bei wirksam erklärter ordentlicher Kündigung berechnet proMEDITA eine Kündigungspauschale gemäß der folgenden Übersicht:

* bis zum 30. Tag vor Seminarbeginn innerhalb von 14 Tagen ab Anmeldung: keine

* mehr als 14 Tage nach der Anmeldung: 10 % der Teilnahmegebühr

* 29 bis 15 Tage vor Seminarbeginn: 50 % der Lehrgangsgebühren

* Vom 14. Tag vor Seminarbeginn: 100 % der Lehrgangsgebühren

* Nichterscheinen ohne wirksame Kündigung: 100 % der Lehrgangsgebühren

 

Nichterschienene Seminarteilnehmer, die den Vertrag nicht gekündigt haben, sind zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist dem Vertragspartner vorbehalten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.  

§ 7 Pflichten des Seminarteilnehmers 
Der Seminarteilnehmer verpflichtet sich, an den Kurseinheiten regelmäßig teilzunehmen sowie Geräte und Materialien pfleglich zu behandeln. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung behält sich proMEDITA vor, den Seminarteilnehmer von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise auszuschließen. Etwaige Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 

  • 7a Zusätzliche Teilnahmevoraussetzungen
    proMEDITA behält sich vor, die Teilnahmen am Seminar an zusätzliche Voraussetzungen zu knüpfen, sofern dies aus fachlichen, infektionsepidimeologischen oder anderweitig nachvollziehbaren Gründen zur sicheren Durchführung der Veranstaltung angebracht ist. Bei einem Ausschluss von der Veranstaltung aufgrund zusätzlicher Teilnahmevoraussetzungen erhält der Seminarteilnehmer die vollständigen Teilnehmergebühren ohne Abzug zurück.

 

§ 8 Appartementvermittlung 
Die Vermittlung Appartements ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Etwaige Ansprüche aus der Appartementvermittlung können gegenüber proMEDITA nicht geltend gemacht werden. Sollte die Appartementvermittlung über die Anmeldung durch den Vertragspartner gewählt worden sein, so ist dies ein eigenständiger Vertrag zwischen dem Vertragspartner und der Appartementvermittlung. 

§ 9 Haftungsbeschränkung 
proMEDITA haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Seminarteilnehmers oder des Vertragspartners. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Seminarteilnehmers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch proMEDITA, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.  

§ 10 Änderungsvorbehalt 
Änderungen des Vertrages und Nebenabreden sowie ein Rücktritt von dem Vertrag oder eine Kündigung des Vertrages, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung des Schriftformerfordernisses.  

§ 11 Datenschutz 
Im Rahmen der Anmeldung werden personenbezogene Daten von den Seminarteilnehmern bzw. den Vertragspartnern erhoben und gespeichert. Diese Daten können von proMEDITA zum Zwecke von proMEDTIA-eigenen Werbemaßnahmen – insbesondere Hinweise auf Seminare von proMEDITA – genutzt werden. Der Seminarteilnehmer oder der Vertragspartner können dieser Verwendung jederzeit widersprechen. Eine Weitergabe an Dritte, die nicht mit der Abwicklung des Seminars oder im Rahmen proMEDITA eigener Werbemaßnahmen betraut sind, findet nicht statt.  

§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand 
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen proMEDITA und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts. Der ausschließliche – auch internationale – Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem jeweiligen Rechtsverhältnis ist Essen, sofern der Seminarteilnehmer bzw. der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 

§ 13 Salvatorische Klausel 
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kommt.